Zahlreiche Änderungen sind ab August 2015 in Kraft getreten. So wurde der Anlegerschutz für Kleinanleger durch umfangreichere Informationspflichten erweitert. Das IT-Sicherheitsgesetz verbessert den Schutz im Internet. Überschneiden sich mehrere Tarifverträge in einem Unternehmen, gilt der Vertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern. Bei Geld- und Wertdiensten gelten bundesweit verbindliche neue Mindestlöhne. Die Dokumentationspflichten im Mindestlohnbereich wurden zum 01.08.2015 erleichtert.