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Klimaschutzziele erreichen mit Elektromobilität

Veröffentlicht am 01.10.2015

Die Bundesregierung erließ am 05.06.2015 das Elektromobilitätsgesetz, welches zum 12.06.2015 in Kraft trat. Die Beliebtheit von Elektrofahrzeugen soll gesteigert werden, indem das Gesetz Rahmenbedingungen für die Kommunen schafft, Privilegien für E-Autos anzubieten. Städte und Gemeinden können jederzeit und auf sie zugeschnittene Maßnahmen durchführen, die für elektronisch betriebene Fahrzeuge Vergünstigungen vorsehen. Im Gesetz genannt sind Bevorrechtigungen für das Parken auf öffentlichen Wegen, Nutzung von öffentlichen Straßen zu besonderen Zwecken, Ermäßigungen bei Parkgebühren oder die Aufhebung von bestimmten Zufahrtsbeschränkungen. Dafür müssen diese Kfzs besonders gekennzeichnet sein. Wie die Kennzeichnung genau auszusehen hat, wird der Gesetzgeber in einer eigenen Verordnung regeln. Welche der schadstoffarmen und energieeffizienteren Fahrzeuge genau von den Vergünstigungen profitieren, ist im Anwendungsbereich beschrieben. Mit dem Elektromobilitä tsgesetz geht die Bundesregierung in Verbindung mit erneuerbaren Energien einen weiteren Schritt Richtung Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Klimaschutz.