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Haftung für Sozialversicherungsbeiträge im Verein

Veröffentlicht am 29.07.2015

Ein Fußballverein wurde hinsichtlich seiner 23 bei ihm beschäftigten Spieler von der Rentenversicherungsprüfung für Sozialversicherungsbeiträge einschließlich Säumniszuschläge in Höhe von 500.000,00 EUR in Haftung genommen, da eine abhängige Beschäftigung unterstellt wurde. Die Faktoren für die selbständige Tätigkeit der Spieler waren nach Ansicht der Rentenversicherung nicht gegeben (z.B. eigenes Unternehmerrisiko, frei gestaltbare Arbeitszeit usw.). Beim zuständigen Sozialgericht ist ein Hauptsacheverfahren dazu anhängig, wobei im vorläufigen Rechtsschutzverfahren eine aufschiebende Wirkung für die Zahlung des festgesetzten Nachforderungsbetrages eingeräumt wurde.