Der deutsche Bundestag hat im Juni das BilRuG beschlossen. Darin sind neue Regelungen für den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen mit bestimmten Rechtsformen umgesetzt worden. Der Rechtsausschuss hat jedoch weitere Beschlussempfehlungen abgegeben: Dies betrifft die Vorschriften zur Befreiung von Tochterunternehmen von Vorgaben der Rechnungslegung, Ausschüttungssperre für noch nicht vereinnahmte Beteiligungserträge und das Unternehmenswahlrecht zur vorgezogenen Anwendung der Vorschriften. An der Übergangsvorschrift für die Anhebung der Schwellenwerte für kleinere und mittlere Kapitalgesellschaften wird ausdrücklich festgehalten.