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Neue Informationspflichten für Onlinehändler

Veröffentlicht am 20.06.2016

Recht unbemerkt vom öffentlichen Geschehen wurden in der Vergangenheit zwei europäische Rechtssetzungsakten – eine Verordnung und eine Richtlinie erlassen, die Pflichten für Onlinehändler enthalten.
Zunächst geht es um die Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (sog. ODR-Verordnung), die von der europäischen Union erlassen wurde und ab dem 09.01.2016 europaweit gilt.
Zum anderen geht es um die Richtlinie (2013/11/EU) über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (sog. „Alternative Dispute Resolution“, kurz ADR-Richtlinie), die in Deutschland mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, VSBG umgesetzt wird.