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Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer

Veröffentlicht am 20.06.2016

Nach gesetzlicher Vorgabe sind Miete, Pacht usw. bei der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage mit bestimmten Prozentsätzen hinzuzurechnen (übersteigende Beträge nach Freibetrag 100.000 EUR). Das kann auch Reiseveranstalter betreffen, die Hotelkontingente im Inland angemietet haben. Nach einer Pressemitteilung des Bundestages wurde jedoch mit den Finanzbehörden Aussetzung der Vollziehung vereinbart, wenn sich der betreffende Reiseveranstalter dagegen wendet. Die Bundesregierung verweist auf ein Verfahren vor dem FG Münster.