Die Finanzverwaltung klärt im aktuellen schreiben die aufgetretenen Zweifelsfragen hinsichtlich der Anwendung neuer BFH-Rechtsprechung zur Insolvenz. Umsatzsteuerschulden können danach Masseverbindlichkeiten sein. Ausschlaggebend ist die Befugnis des Insolvenzverwalters. Es kommt auf die rechtliche Befugnis des Insolvenzverwalters an, Entgelte für umsatzsteuerpflichtige Leistungen einziehen zu können. Die Entscheidung ob Masseverbindlichkeiten vorliegen, ist für den Fiskus von großer Bedeutung, weil derartige Verpflichtungen vorrangig zu bedienen sind.