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Grundsteuerbescheide sind vorläufig!

Veröffentlicht am 11.06.2015

Die Grundsteuer ist möglicherweise verfassungswidrig, wenn die Bescheide auf den Einheitswert zurückzuführen sind. Dies hat der BFH im Zusammenhang mit den veralteten Wertverhältnissen aus 1964 festgestellt; eine Verfassungsbeschwerde ist dazu anhängig. Die Finanzverwaltung hat nun aktuell in den Einheitswertbescheiden einen Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 AO aufgenommen. Damit ist ein Einspruch nicht mehr erforderlich. Die Bescheide bleiben bis zu einer Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht offen.