Die Bundesregierung hat die nach der Koalitionsvereinbarung vorgesehene Maut auf deutschen Straßen nun gesetzlich umgesetzt. Gleichzeitig erfolgt jedoch eine Entlastung der inländischen Bürger von der Kfz-Steuer. Auch dazu sind die Beschlüsse im Bundestag umgesetzt worden. Dabei soll eine Doppelbelastung inländischer Kfz-Halter vermieden werden. Der Bundesrat hat im Mai das zweite Verkehrssteueränderungsgesetz gebilligt, in dem diese Entlastungen umgesetzt werden.