UA-49998417-1
Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

BFH Urteil zur Umsatzsteuerfreiheit von Pflegeleistungen

Veröffentlicht am 20.06.2016

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Pflegeleistungen durch Vereinsmitglieder umsatzsteuerfrei sein können. Er berücksichtigt die in Deutschland unzureichende Umsetzung des Unionsrechts und den aktuell herrschenden Pflegenotstand. Eine über einen Verein tätige Pflegehelferin begehrte die Steuerfreiheit ihrer Pflegeleistungen, welche sie gegen ein Entgelt für den Verein erbrachte. Die Klägerin, welche keinen Abschluss als Pflegefachkraft vorweisen konnte, aber mit dem Verein Qualitätsvereinbarungen abgeschlossen hatte und „Nachweise über Fortbildungen“ vorlegen konnte berief sich auf das für sie günstigere Unionsrecht. Der BFH entschied, dass es auf einen Berufsabschluss nicht ankomme und die Klägerin die persönlichen Voraussetzungen als „geeignete Pflegekraft“ erfüllte. Irrelevant ist zudem, ob vertragliche Vereinbarungen mit Pflegekassen bestehen, da der anerkannte Verein als solcher umsatzsteuerfreie Pflegeleistungen erbrachte, dessen Kosten größte nteils durch die Pflegekassen getragen worden sind.