Das Bundeskabinett hat wie jedes Jahr eine Verordnung auf den Weg gebracht, die eine Anhebung der Regelsätze vorsieht. Damit steigen die Unterstützungsleistungen für solche Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Betroffen hiervon sind zum einen die Sozialhilfe, zum anderen die Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung.
Damit gelten ab 01.01.2016 folgende Leitsätze:
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Regelsatz: 2015 |
Regelsatz: 2016 |
Regelbedarfsstufe |
Alleinstehend/Alleinerziehend |
399,00 EUR |
404,00 EUR |
1 |
Paare/Bedarfsgemeinschaften |
360,00 EUR |
364,00 EUR |
2 |
Erwachsene im Haushalt anderer |
320,00 EUR |
324,00 EUR |
3 |
Kinder von 0 bis unter 6 Jahren |
234,00 EUR |
237,00 EUR |
6 |
Kinder von 6 bis unter 14 Jahren |
267,00 EUR |
270,00 EUR |
5 |
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren |
302,00 EUR |
306,00 EUR |
4 |