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Grundsicherung steigt ab 2016

Veröffentlicht am 12.10.2015

Das Bundeskabinett hat wie jedes Jahr eine Verordnung auf den Weg gebracht, die eine Anhebung der Regelsätze vorsieht. Damit steigen die Unterstützungsleistungen für solche Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Betroffen hiervon sind zum einen die Sozialhilfe, zum anderen die Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung.
Damit gelten ab 01.01.2016 folgende Leitsätze:

 

 

Regelsatz: 2015

Regelsatz: 2016

Regelbedarfsstufe

Alleinstehend/Alleinerziehend

399,00 EUR

404,00 EUR

1

Paare/Bedarfsgemeinschaften

360,00 EUR

364,00 EUR

2

Erwachsene im Haushalt anderer

320,00 EUR

324,00 EUR

3

Kinder von 0 bis unter 6 Jahren

234,00 EUR

237,00 EUR

6

Kinder von 6 bis unter 14 Jahren

267,00 EUR

270,00 EUR

5

Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren

302,00 EUR

306,00 EUR

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