Mit dem Urteil vom 17.12.2014 wurde durch das Bundesverfassungsgericht klar gestellt, dass die Regelungen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes dringend nachgebessert werden müssen. Dem Gesetzgeber wurde dafür eine Frist bis 2016 eingeräumt, d.h. bis zu diesem Zeitpunkt kommt die sehr positive Regelung für Betriebsvermögen weiter zur Anwendung. Die günstige Bewertung und die Möglichkeit der gänzlichen Steuerbefreiung bei Fortführung des Unternehmens stellt eine Vorzugsregelung im Vergleich zu anderen Vermögensanteilen dar.