Zu den geplanten Regelungen der steuerlichen Selbstveranlagung haben sich nun Verbände mit einem Thesenpapier geäußert. So wird darauf hingewiesen, dass es kein amerikanisches System geben dürfe, da in Deutschland der Amtsermittlungsgrundsatz besteht. Dabei darf es auch nicht zu verschärften Sanktionen kommen. Eine abweichende Auffassung muss dem Steuerbürger jederzeit möglich bleiben. Das ist z. B. in den USA nur mit erheblichen Risiken behaftet durchsetzbar.