Diskutiert wird um einen Steuervorteil für Landwirte, der zu einem besseren wirtschaftlichen Schutz führen soll. Durch das Jahressteuergesetz soll Landwirten eine steuerfreie Rücklage ermöglicht werden. Das soll in Form einer betrieblichen Risikoausgleichsrücklage erfolgen, die sich aus den betrieblichen Umsätzen der letzten drei Wirtschaftsjahre berechnet. Sie soll bis zu 20 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes steuerfrei gebildet werden dürfen. Ob es tatsächlich dazu kommt, muss im weiteren Gesetzgebungsverfahren beobachtet werden. Der Vorschlag wurde zunächst vom Finanzausschuss abgelehnt.