UA-49998417-1
Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Selbstanzeige ab 2015

Veröffentlicht am 04.12.2014

Die Neuregelung der Vorgaben zur strafbefreienden Selbstanzeige können wie geplant zum Jahreswechsel in Kraft treten. Der Bundesrat hat dazu keinerlei Einwendungen. Damit kommt es ab dem 01.01.2015 zu verschärften Vorgaben, z. B. zu höheren Strafzuschlägen  bei bestimmten Hinterziehungsbeträgen ab 25.000,00 EUR. Mit Abgabe der Selbstanzeige muss dann auch zwingend die Zahlung erfolgen. Es kann nicht mehr die Festsetzung durch die Finanzverwaltung abgewartet werden.