Sonderregelung für Anlagegold
Studie zur Rente mit 63
Veröffentlicht am 23.05.2014
In einer Studie des DIW wurden die Auswirkungen des geplanten Renteneinstiegsalters mit 63 Jahren untersucht. Dabei wurde u. A. festgestellt, dass bei Frauen nur eine kleine Gruppe von der Neuregelung profitieren wird, wenn diese in Deutschlands Westen die Ansprüche erworben haben. Auch durch die dann mögliche Anrechnung von Pflegeleistungen und Kindererziehung kommt es nur bei einem geringen Teil zur tatsächlichen Verbesserung. Für die Rentenzugänge in Ostdeutschland wird es dagegen stark davon abhängig sein, ob und in welchem Umfang die Zeiten der Arbeitslosigkeit einbezogen werden können.
Steuervereinfachungen abgelehnt
Veröffentlicht am 08.05.2014
Das Bundeskabinett hat die von einigen Ländern injizierten Vorschläge zur Vereinfachung des Steuerrechts abgelehnt (Pressemitteilung vom 30.04.2014). Enttäuscht haben sich die Finanzminister der beteiligten Länder dazu geäußert. Durch Pauschalierung von Aufwendungen können Bürger entlastet werden ohne einen hohen Aufwand zur Gegenfinanzierung leisten zu müssen. Die Finanzminister aus Hessen und Rheinland-Pfalz sowie Bremen und Schleswig-Holstein wollen diese Pläne in der Zukunft dennoch nicht aus den Augen verlieren.
Hinweise zur Unternehmensbewertung
Veröffentlicht am 01.05.2014
Zur Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen wurden aktuelle Hinweise herausgegeben. Eine entscheidende Neuerung besteht darin, dass bei prognostizierten zukünftigen Überschüssen eine Unterscheidung zu treffen ist: Ist die Ertragskraft des Unternehmens vollständig oder nur teilweise übertragbar? Wenn der Eigentümer des Unternehmens die Hauptleistungen persönlich erbringt und damit prägt, mindert dies die übertragbare Ertragskraft.
Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
Veröffentlicht am 01.05.2014
Am 01.04.2014 wurde das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr beschlossen. Geregelt werden die Folgen, wenn ein Unternehmer oder öffentlicher Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät. Der Verzugszins wird auf neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz angehoben (Steigerung um einen Prozentpunkt). Der Zahlungsgläubiger hat zudem einen Anspruch auf eine Pauschale in Höhe von 40,00 EUR. Die Pflicht zur sofortigen Begleichung einer Forderung kann nicht mehr beliebig hinausgeschoben werden (z. B. durch Vereinbarung von Zahlungs-, Abnahme- oder Überprüfungsfristen). Das Gesetz setzt die Richtlinie des europäischen Parlaments zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr um.
Gewerbliche Prägung einer GmbH & Co GbR
Veröffentlicht am 14.04.2014
Nach einem aktuellen Schreiben der Finanzverwaltung ist keine gewerbliche Prägung gegeben, wenn die GmbH als Gesellschafterin ausschließlich haftet und die übrigen Gesellschafter durch vertragliche Regelung ausgeschlossen sind. An der Verwaltungsauffassung, dass durch Herstellung einer individuellen vertraglichen Haftungsregelung die Gewerblichkeit erreicht werden kann, hält die Finanzverwaltung nicht mehr fest. Durch einen gesonderten schriftlichen Antrag kann das bisherige Betriebsvermögen weiterhin als solches behandelt und damit die Zwangsentnahme vermieden werden. Der Antrag ist bis zum 31.12.2014 beim zuständigen Finanzamt für die Personengesellschaft zu stellen.
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