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Veröffentlicht am 13.08.2014

Entwurf eines Lebensversicherungsreformgesetzes

Die Bundesregierung hat im Juni 2014 ein Reformpaket im Zusammenhang mit Lebensversicherungen beschlossen. Im Maßnahmenpaket werden die Empfehlungen der Bundesbank und des internationalen Währungsfonds aufgegriffen, wonach das derzeitige Niedrigzinsumfeld ein beachtliches Gefährdungspotential für Lebensversicherer birgt. Ausschüttungen an Aktionäre werden künftig untersagt, wenn dadurch die Gefahr besteht, dass Garantiezusagen nicht erfüllt werden können. Die Überschussbeteiligung der Versicherten wird von nun 75 Prozent auf dann 90 Prozent angepasst. Für ausscheidende Versicherungsnehmer kann die Überschussbeteiligung minimiert werden und für das Neugeschäft wird ein niedrigerer Höchstrechnungszins von 1,25 Prozent festgelegt.