Sonderregelung für Anlagegold
Mit Ihrem Schreiben vom 26.05.2014 aktualisiert die Finanzverwaltung die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2014 den Vorgaben der EU entsprechend als Anlagegold eingestuft werden können. Durch die Sonderregelung für Anlagegold besteht eine umsatzsteuerliche Befreiung für Münzen, die dort aufgeführt sind. Das aktuelle Schreiben ist unter www.Bundesfinanzministerium.de aktuell abrufbar.