Ausgleichsregelung nach EEG
Das Bundeskabinett hat eine Ausgleichszahlung nach EEG beschlossen, wonach es für stromintensive Unternehmensbereiche nicht zu einer Belastung durch Stromkosten kommen soll. Dadurch soll nach einer Pressemitteilung die Wettbewerbsfähigkeit trotz gestiegener Kosten nicht beeinflusst werden. Antragsberechtigt sind die Unternehmen, die nach den europäischen Leitlinien als Stromkosten- und handelsintensiv eingestuft werden. In einer Übergangsregelung wird zudem festgelegt, dass die EEG-Umlage nur in begrenztem Umfang bis zum Jahr 2019 ansteigen darf.