UA-49998417-1
Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Neuer Beitragstitel

Veröffentlicht am 13.08.2014

Energieausweis wird Pflicht

Ab Mai 2014 ist es Pflicht, den Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung vorzulegen. Der Verkäufer oder Vermieter muss den Energieeffizienzstandard bereits bei der Anzeige für die Immobilie nennen. Die Vorlage allein bei Nachfrage durch einen potenziellen Mieter ist nicht mehr ausreichend. Bei Zustandekommen eines Mietvertrages muss dem Mieter das Original des Energieausweises oder eine Kopie davon ausgehändigt werden. Ein Mieter hat damit von Anfang an Gewissheit über die zu erwartenden Heizkosten. Soweit ein Eigentümer bislang keinen Energieausweis besitzt, kann er diesen von einem qualifizierten Aussteller erhalten. Der Ausweis ist zehn Jahre gültig und kann nicht verlängert werden.