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Veröffentlicht am 27.08.2014

EU-weite Angleichung der Handelsregister

Die Bundesregierung plant mit einem Gesetzesentwurf die Kommunikation zwischen den EU-Staaten zu verbessern und weiter auszubauen. So soll das europäische Justizportal grenzüberschreitende Zugänglichkeit erreichen, damit Informationen zu Daten der europaweiten Unternehmen abgerufen werden können. Eine zentrale europäische Plattform ermöglicht den Austausch zwischen den nationalen Registern der Mitgliedstaaten. Durch eine einheitliche europäische Kennung für Kapitalgesellschaften sollen die Daten zudem verständlicher gemacht werden.