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Neue Bemessungsgrenzen 2015 bei der Sozialversicherung

Veröffentlicht am 24.10.2014

Nach einer Pressemitteilung der Bundesregierung von 15.10.2014 ändern sich aufgrund gestiegener Löhne ab 2015 die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Rentenversicherung. Der neue monatliche Beitrag soll aufgrund neuer Verordnung in der allgemeinen Rentenversicherung West auf 6.050,00 EUR monatlich steigen. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost steigt auf 5.200,00 EUR. Bundeseinheitlich wird die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 49.500,00 EUR angehoben.