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Hinweise zur Unternehmensbewertung

Veröffentlicht am 01.05.2014

Zur Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen wurden aktuelle Hinweise herausgegeben. Eine entscheidende Neuerung besteht darin, dass bei prognostizierten zukünftigen Überschüssen eine Unterscheidung zu treffen ist: Ist die Ertragskraft des Unternehmens vollständig oder nur teilweise übertragbar? Wenn der Eigentümer des Unternehmens die Hauptleistungen persönlich erbringt und damit prägt, mindert dies die übertragbare Ertragskraft.