Zur Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen wurden aktuelle Hinweise herausgegeben. Eine entscheidende Neuerung besteht darin, dass bei prognostizierten zukünftigen Überschüssen eine Unterscheidung zu treffen ist: Ist die Ertragskraft des Unternehmens vollständig oder nur teilweise übertragbar? Wenn der Eigentümer des Unternehmens die Hauptleistungen persönlich erbringt und damit prägt, mindert dies die übertragbare Ertragskraft.