Die Bundesregierung wertet in einer Arbeitsgruppe derzeit die sog. Luxemburg-Leads aus, die als neues Steuergestaltungsinstrument gelten. Dies geschieht in Absprache und Übereinstimmung mit den luxemburger Behörden. Die so gefundenen und festgelegten Tax Rulings können nach Aussage der Bundesregierung auf Grundlage der allgemein geltenden Steuergesetze für den Steuerbürger Rechts- und Planungssicherheit schaffen. Schädliche Steuergestaltungen sollen aber nicht durch Tax Rulings ermöglicht werden. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe liegen noch nicht vor.