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Gewerbliche Prägung einer GmbH & Co GbR

Veröffentlicht am 14.04.2014

Nach einem aktuellen Schreiben der Finanzverwaltung ist keine gewerbliche Prägung gegeben, wenn die GmbH als Gesellschafterin ausschließlich haftet und die übrigen Gesellschafter durch vertragliche Regelung ausgeschlossen sind. An der Verwaltungsauffassung, dass durch Herstellung einer individuellen vertraglichen Haftungsregelung die Gewerblichkeit erreicht werden kann, hält die Finanzverwaltung nicht mehr fest. Durch einen gesonderten schriftlichen Antrag kann das bisherige Betriebsvermögen weiterhin als solches behandelt und damit die Zwangsentnahme vermieden werden. Der Antrag ist bis zum 31.12.2014 beim zuständigen Finanzamt für die Personengesellschaft zu stellen.