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Geschäftliche Bewirtung

Veröffentlicht am 18.03.2014

Sachgeschenke unterliegen grundsätzlich der Besteuerung beim Empfänger. Der Schenker kann dies jedoch durch Vornahme einer Pauschalsteuer in Höhe von 30 % vermeiden. Aktuell hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass dies aber nur der Fall ist, wenn der Beschenkte die Zuwendung im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften erhält. Durch einen Abgeordneten des Bundestages wurde nun die zur Klärung erbetene Frage gestellt, ob auch bei geschäftlichen Bewirtungskosten Geschenke vorliegen, die ggf. zur Versteuerung führen könnten.