Nach der Entscheidung vom 17.12.2014 ist die erbschaft-und schenkungsteuerrechtliche Regelung des Übergangs von Betriebsvermögen verfassungswidrig. Der Gesetzgeber hat bis zum 30.06.2016 Gelegenheit, eine neue Regelung zu finden, die den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht. Nach dem Erlass des Landes Baden-Württemberg ergehen nun Bescheide nach § 165 AO vorläufig, so dass ein Einspruch nicht mehr erforderlich ist.