Durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz ergeben sich für Unternehmen Erleichterungen. Die Größenklassen für kleine, mittlere und große Kapitalgesellschaften werden angehoben. Diese haben Auswirkung auf Prüfungspflicht, Veröffentlichung und Verpflichtungen bei der Aufstellung der Bilanz. Die Anwendung erfolgt bereits für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2013 beginnen. Daneben werden bilanzrechtliche Ansätze festgelegt. Bei einem selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstand wird z. B. eine vorgegebene Nutzungsdauer von 10 Jahren festgelegt. Hier musste die Abschreibung bisher geschätzt werden.