Auch öffentliche steuerpflichtige Betriebe sind verpflichtet, ab 2015 eine E-Bilanz einzureichen. Die Verpflichtung besteht für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2014 beginnen. Für hoheitliche Bereiche gibt es keine Verpflichtung. Betroffen sind damit die sog. Betriebe gewerblicher Art. Die elektronische Übermittlung ersetzt die bisherige Abgabe in Papierform. Damit die länderspezifischen Eigenbetriebsverordnungen einfließen können, hat die Finanzverwaltung eine eigene Ergänzungstaxonomie vorgesehen. Die Abgabepflicht einer E-Bilanz umfasst auch freiwillig erstellte Bilanzen in den steuerpflichtigen Bereichen.