Zum 01.01.2015 wird der Selbstbehalt, der beim Unterhaltsverpflichteten zu berücksichtigen ist, erhöht. Auch die Selbstbehalte gegenüber Ehegatten usw. werden angepasst:
Unterhaltspflicht gegenüber |
Selbstbehalt bisher |
Selbstbehalt ab 2015 |
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger erwerbstätig |
1.000 Euro |
1.080 Euro |
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig |
800 Euro |
880 Euro |
anderen volljährigen Kindern |
1.200 Euro |
1.300 Euro |
Ehegatte oder betreuender Elternteil eines nichtehelichen Kindes |
1.100 Euro |
1.200 Euro |
Eltern |
1.600 Euro |
1.800 Euro |