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Düsseldorfer Tabelle geändert

Veröffentlicht am 28.12.2014

Zum 01.01.2015 wird der Selbstbehalt, der beim Unterhaltsverpflichteten zu berücksichtigen ist, erhöht. Auch die Selbstbehalte gegenüber Ehegatten usw. werden angepasst:

Unterhaltspflicht gegenüber

Selbstbehalt bisher

Selbstbehalt ab 2015

Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger erwerbstätig

1.000 Euro

1.080 Euro

Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig

800 Euro

880 Euro

anderen volljährigen Kindern

1.200 Euro

1.300 Euro

Ehegatte oder betreuender Elternteil eines nichtehelichen Kindes

1.100 Euro

1.200 Euro

Eltern

1.600 Euro

1.800 Euro