Pünktlich zum Jahreswechsel wurden wieder gesetzliche Änderungen umgesetzt, die sich auf die Nettolohnauszahlung der Arbeitnehmer auswirkt. Die veränderten Beitragssätze bei Rentenversicherung und Pflegeversicherung sollten sich insgesamt ausgleichen. Bei Einkommen bis 2.000,00 EUR ist zumindest eine kleine Entlastung durch Anhebung des Grundfreibetrages zu spüren. Bei den Krankenversicherungsbeträgen sind allerdings zum Teil größere Unterschiede zu erkennen. Der individuelle Zusatzbeitrag der Krankenkassen ist bereits in den Lohntabellen eingearbeitet. Allerdings erheben viele Kassen weiterhin einen Zusatzbeitrag von 0,9 %, es gibt aber auch welche, die gar keinen Zusatzbeitrag erheben.