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Bankenhaftung bei Insolvenz

Veröffentlicht am 18.03.2014

Der BFH hat am 21.11.2013 in einem nun veröffentlichten Urteil dargestellt, wann die Haftungsschuld im Zusammenhang mit abgetretenen Forderungen entsteht. Im Urteilsfall wurde der Brutto-Verkaufspreis aus einem Verkauf an die Bank abgetreten, um den Kontokorrent abzudecken. In der Umsatzsteuervoranmeldung des Unternehmens erfolgte zwar die Anmeldung der Umsatzsteuer, die Bezahlung blieb jedoch wegen zwischenzeitlicher Insolvenz offen. Die Bank musste für die im USt-Vorauszahlungsbescheid festgesetzte Umsatzsteuer nach § 13 c UStG haften. Ein nach Insolvenzeröffnung ergehender Steuerbescheid mit ggf. geminderten Ansprüchen kann nicht mehr dem Unternehmen zugerechnet werden.