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Anlegerschutz wird verbessert

Veröffentlicht am 20.05.2015

Der deutsche Bundestag hat aktuell bekannt gegeben, dass der eingebrachte Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes in seiner Sitzung gebilligt wurde. Damit ändert sich z. B. die grundlegende Informationspflicht in Anlageprospekten. Diese müssen ein Gültigkeitsdatum enthalten und aktualisiert werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird mehr Kompetenz erhalten und kann sogar Angebote in gewissen Fällen untersagen. Die Pflichten des Vermögensanlagegesetzes müssen grundsätzlich von allen Unternehmen beachtet werden. Ausnahmen gibt es für kleinere Anbieter, sowie für soziale und gemeinnützige Projekte, wie zum Beispiel Wohnungsbau.