Unternehmensberatung - KW 15
Strafbefreiende Selbstanzeige
Die Regelungen zur Selbstanzeige werden nicht abgeschafft. Nach einer Pressemitteilung des BMF vom 27.03.2014 sollen die Vorgaben zur strafbefreienden Selbstanzeige jedoch verschärft werden. Die rechtlichen Details sind noch zu klären. So soll der Berichtigungszeitraum deutlich verlängert werden: Von bisher fünf Jahre auf dann zehn Jahre. Zudem soll der Zuschlag bei schwerer Steuerhinterziehung mit mehr als 50.000,00 EUR auf einen höheren Prozentsatz festgelegt werden.