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Änderung der strafbefreienden Selbstanzeige

Veröffentlicht am 24.09.2014

Die Finanzverwaltung hat in einer Pressemitteilung vom 27.08.2014 bekannt gegeben, dass die Regelungen zur Selbstanzeige deutlich verschärft werden sollen. Mit einem Gesetzesentwurf werden u. a. folgende Maßnahmen zum 01.01.2015 umgesetzt:
- Verlängerung der Verjährungsfristen
- ab 25.000,00 EUR muss ein Strafzuschlag entrichtet werden
- der Strafzuschlag wird in Abhängigkeit der Hinterziehungssumme gestaffelt.
Ergänzende Maßnahmen zur Anpassung an Neuregelungen werden ebenfalls in den Gesetzestext aufgenommen.