Die Finanzverwaltung hat in einer Pressemitteilung vom 27.08.2014 bekannt gegeben, dass die Regelungen zur Selbstanzeige deutlich verschärft werden sollen. Mit einem Gesetzesentwurf werden u. a. folgende Maßnahmen zum 01.01.2015 umgesetzt:
- Verlängerung der Verjährungsfristen
- ab 25.000,00 EUR muss ein Strafzuschlag entrichtet werden
- der Strafzuschlag wird in Abhängigkeit der Hinterziehungssumme gestaffelt.
Ergänzende Maßnahmen zur Anpassung an Neuregelungen werden ebenfalls in den Gesetzestext aufgenommen.