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Abgeltungsteuer oder persönlicher Steuersatz

Veröffentlicht am 06.05.2015

Der BFH hat in weiteren Fällen zur Anwendung des Abgeltungsteuersatzes entschieden. Im Urteil vom 28.01.2015 verneinte der BFH die Anwendung bei einem Darlehen zwischen Ehegatten. Erst vor wenigen Monaten hatte hier eine positive Entscheidung zugunsten des Abgeltungssteuersatzes getroffen. Der aktuelle Urteilsfall war jedoch besonders gelagert: Der Ehegatte der das Darlehen gab, war finanziell abhängig vom darlehensnehmendem Ehegatten. In diesen Fällen ist weiterhin wie bisher der persönliche Steuersatz zur Anwendung zu bringen.