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Wertminderung für VW

Veröffentlicht am 20.06.2016

Die Bundesregierung hat sich in einer Debatte über mögliche steuerliche Auswirkungen zu den erhöhten Abgaswerten bei VW geäußert. Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind steuerrechtlichen mit dem ggf. niedrigeren Teilwert absetzbar. Dazu muss eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegen, die im Einzelfall mit einer besonderen Berechnungsmethode zu ermitteln ist. Grund dafür, dass die dauerhafte Wertminderung jedoch zu verneinen sei, ist die Aussage von VW, dass alle vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge nachgebessert werden. Eine dauerhafte Wertminderung ist deshalb nicht gegeben, denn die Wertminderung ist nur vorübergehend und nicht von Dauer eingetreten.