Am 11.11.2015 wurde der Finanzdatenaustausch international beschlossen. Im Ausland erzielte Kapitalerträge werden den inländischen Steuerbehörden damit künftig gemeldet. Im Gegenzug werden aber auch die inländischen Kapitaleinkünfte an ausländische Behörden gemeldet. Die Daten zu Kapitaleinkünften werden damit international an die Heimatländer der Kapitalanleger weitergeleitet, um die Besteuerung dort auch sicher zu stellen.