Mit Schreiben vom 04.01.2016 hat die Finanzverwaltung den neuen Basiszins für Bewertungen herausgegeben. Dieser wird jährlich neu aus der langfristig erzielten Rendite von Anleihen der Bundesbank abgeleitet und kommt u.a. bei der Bewertung von Unternehmenswerten zum Ansatz. Für Bewertungsstichtage ab dem 01.01.2016 kommt ein Kapitalisierungsfaktor beim vereinfachten Bewertungsverfahren mit 1,10 zur Anwendung.